Präventionsarbeit

  

 

 

 

 

Die Jugendförderung der Stadt Gifhorn bietet folgende Maßnahmen an:

 

Aufsuchende Arbeit 

Das Gifhorner Integrationsprojekt (GIP) übt eine aufsuchende Jugendsozialarbeit aus. Dazu werden Treffpunkte von Jugendlichen in den Abendstunden angefahren. Durch Gespräche wird versucht, ein belastbares Verhältnis zu den Jugendlichen aufzubauen, um auf eventuell später eintretendes delinquentes Verhalten einwirken zu können.

 

Formularhelfer

Zur Prävention zählt die Ausschöpfung möglichst vieler behördlicher Unterstützungsmöglichkeiten. Um dort die Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen, kann man sich durch einen Formularhelfer unterstützen lassen. Die Formularhelferin des Gifhorner Integrationsprojektes (GIP), Frau Lucke, hilft kostenlos, unbürokratisch und kompetent beim Ausfüllen von Anträgen. Frau Lucke ist speziell in folgenden Bereichen geschult: Arbeitslosengeld II, Elterngeld, KiTa-Beiträge, Bildung und Teilhabeleistungen (BuT) und Wohngeld. Allerdings wird keine Rechtsberatung geleistet. Kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten (Mo.-Fr. 8:00-12:00 Uhr und Mo.+Do. von 15:00-17:00 Uhr zu uns in das GIP, Ludwig-Jahn-Str. 10, 38518 Gifhorn) Sie erreichen uns telefonisch unter 05371-931974 und per E-Mail unter jutta.lucke@stadt-gifhorn.de. Es sind keine Terminvereinbarungen notwendig, aber eine vorherige telefonische Anfrage ist wünschenswert.

 

Sportnacht:

Sport ist eine anerkannte Präventionsmaßnahme. Das Gifhorner Integrationsprojekt (GIP) bietet jeden Freitag von 20.30 Uhr bis max. 24.00 Uhr im Sportzentrum Süd eine Sportnacht an. Jeder der möchte kann teilnehmen. Auch Kinder ab 14  Jahren können die Sportnacht besuchen, da eine Ausnahmegenehmigung des Jugendamtes gilt. Kontakt:  Gifhorner Integrationsprojekt (GIP) Ludwig-Jahn-Str. 10, 38518 Gifhorn  Telefon: 05371-931974  Email: gip@stadt-gifhorn.de      

 

Sozialtraining


 

Der Landkreis Gifhorn bietet folgende Maßnahmen an:

 

Im Bereich Radikalisierungsprävention:

  • Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften (auch auf Anfrage)
  • Vermittlung von Workshops und Maßnahmen für Schulen und Jugendeinrichtungen
  • Intervention und pädagogische Fallbegleitung bei Verdacht auf Radikalisierung 
  • Vernetzung von kommunalen und überregionalen Institutionen 
  • Weitere Informationen zu den Angeboten finden Sie hier.

 Im Bereich interkultureller und internationaler Jugendarbeit 

  • Internationaler Jugendaustausch
  • Interkulturelle schulbezogene Jugendarbeit
  • Schulung und Beratung von Schulen, Kitas und weiteren Einrichtungen
  • Verschiedene Angebote der Mädchen-, Frauen- und Elternarbeit 
  • Interkulturelle und interreligiöse Öffentlichkeitsarbeit 
  • Beratung und Fallbegleitung bei Zwangsehen  

 


 

Jugendmigrationsdienst der Caritas Gifhorn – Bundesvorhaben {Lass uns reden!} Reden bringt Respekt

Primärprävention an Kooperationsschulen gegen religiös begründeten Extremismus

Definition des primärpräventiven Ansatzes

 Das Programm Respekt Coachs verfolgt einen primärpräventiven Ansatz. Dies bedeutet, dass sich die Angebote der Respekt Coaches an alle Schülerinnen und Schüler richten. Es geht dabei um Kompetenz- und Persönlichkeitsentwicklung, Wissensvermittlung und Empowerment der Jugendlichen. In den Gruppenangeboten haben junge Menschen die Möglichkeit, über ihre Erfahrungen zu sprechen und lernen dabei, Fragen, die ihnen wichtig sind, in respektvoller Weise zu diskutieren. So wird der Dialog miteinander in der Klasse gefördert und die Selbstwirksamkeit der einzelnen Schülerinnen und Schüler gestärkt.

 

Die Themen der Gruppenangebote sind dabei vielfältig und der Respekt Coach analysiert vor Ort, was am besten auf die Situation der Schule passt. Die Schülerinnen und Schüler beschäftigen sich mit Themen wie interkulturelle und interreligiöse Kompetenz, Demokratie, menschenfeindlichen Ideologien und Ausgrenzung, Mobbing im religiösen Kontext, Geschlechterrollen oder dem Umgang mit sozialen Medien. Indem sich die Jugendlichen mit diesen Aspekten auseinandersetzen, können Radikalisierungsfaktoren von Anfang an eingedämmt werden. 



Das Präventionsteam der Polizeiinspektion Gifhorn bietet folgende Maßnahmen kostenlos an:

 

Polizeiliche Präventionsarbeit ist als Teil der Gefahrenabwehr neben der Strafverfolgung, der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und dem Opferschutz Bestandteil des polizeilichen Gesamtauftrages und damit eine polizeiliche Kernaufgabe. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zu einer gewaltfreien Gesellschaft, zur Vermeidung von Straftaten und damit auch zu einem effektiven Opferschutz sowie zur Verhütung von Verkehrsunfällen und Verkehrsverstößen. Zudem ist erfolgreiche Präventionsarbeit in besonderer Weise geeignet, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung insgesamt und zivilcouragiertes Verhalten jedes einzelnen zu stärken.

 

Der "Beauftragte für Kriminalprävention" (BfK: Klaus-Dieter Ahne) berät und informiert alle Bürgerinnen und Bürger individuell und in Vorträgen über einen effektiven Schutz vor Straftaten, sicherheitstechnisch und verhaltensorientiert.

 

Die "Beauftragte für Jugendsachen" (BfJ: Liane Jäger) ist Kooperations- und Ansprechpartnerin für alle präventiv-polizeilichen Themen rund um "junge Menschen". Zu den Zielgruppen gehören Kinder, Jugendliche, Heranwachsende, Eltern, Multiplikatoren aus Schulen, Kindergärten, Vereinen und Verbänden, andere Behörden und Institutionen, Selbsthilfegruppen, Glaubenseinrichtungen uvm.

 

Der "Verkehrssicherheitsberater" (VSB: Hans-Heinrich Kubsch, Tel.: 05371/980-109, eMail: hans-heinrich.kubsch@polizei.niedersachsen.de) wirkt bei der Verkehrserziehung in Kindergärten und Schulen mit und berät diesbezüglich auch Lehrkräfte und Eltern. Er ist Moderator in unterschiedlichen Verkehrssicherheitsprojekten und hält Vorträge und Schulungen zur Verkehrsprävention für alle Ziel- und  Altersgruppen.

 

Interkulturelle Angebote der drei Präventionsbeauftragten der Polizeiinspektion Gifhorn sind insbesondere:

  •  Schulungen für zugewanderte Menschen zu „Grundregeln für ein friedliches Miteinander – Werte und Normen, Menschenrechte, Grundrechte, Kinderrechte, Strafgesetze sowie Ordnungswidrigkeiten und ihre Rechtsfolgen und die Rolle der Polizei in Deutschland“
  • Schulungen für zugewanderte Menschen zu Gefahren, Regeln und Vorschriften im Straßenverkehr in Deutschland
  • Präventionsunterrichte an Schulen ab Jahrgangsstufe 9 zum Themenfeld politisch oder religiös motivierter Radikalisierung junger Menschen
  • Vortragsveranstaltungen zum Themenfeld häuslicher und sexualisierter Gewalt gegen Mädchen und Frauen
  • Vortragsveranstaltungen für Mädchen und Frauen zum Themenfeld „Selbstbehauptung und Sicherheitstipps für den Alltag“ 
  • Mitwirkung an Aktionstagen, z.B. „Gifhorn international – Fest der Kulturen“

 

Die aufgeführten Angebote gelten auch für haupt- und ehrenamtliche Multiplikatoren in der Arbeit mit zugewanderten Menschen. 

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Landes Niedersachsen für Kinder und Jugendliche. Zu der Webseite gelangen Sie hier.

 

 

Informationsmaterialien zum Download finden Sie hier:


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Jugendschutzgesetz
260-FB-Jugendschutzgesetz.pdf
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Verhaltensregeln im Notfall
242-PL-Im-Notfall-So-verhalten-Sie-sich-
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Die wichtigsten Verkehrsregeln
253-FB-Wichtigsten-Verkehrsregeln.pdf
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Informationen zum Bahnverkehr
254-FB-Bahnverkehr-Info-Polizei-Sicherhe
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Sicherheit im Straßen- und Bahnverkehr
255-PL-Sicherheit-im-Strassen-und-Bahnve
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Radikalisierung erkennen
290-HR-Radikalisierung-erkennen.pdf
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